Beitragsordnung des 1. Audi Cabrio Club e.V. laut § 6 Abs. 1 der Satzung
§ 1 Allgemeines
1. Zahlungen an den Verein sind immer auf dessen Girokonto zu entrichten. Den Zahlungen muss anhand der Mitgliedsnummer und dem Namen des Mitglieds eine eindeutige Zuordnung entnommen werden können. Nicht eindeutige Einzahlungen werden spätestens nach drei Monaten zur alternativen Verwendung in den Vereinshaushalt übertragen.
§ 2 Beiträge
1. Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt € 10,00. Evt. Mahngebühren betragen € 5,00.
2. Beiträge werden vierteljährlich und jährlich per Lastschrift eingezogen.
3. Beiträge und zuviel bezahlte Beiträge werden nicht zurück gezahlt.
4. Neu aufgenommene Mitglieder unterzeichnen mit dem Mitgliedsantrag eine Einzugsermächtigung.
§ 3 Mahnungen
1. Bei ausstehender Beitragszahlung versendet der Verein Mahnungen und setzt eine neue
Zahlungsfrist fest. Bei weiterhin ausstehender Beitragszahlung wird die Mitgliedschaft storniert. Über einen Wiedereintritt entscheidet die Versammlung bei Ihrer nächsten Zusammenkunft.
2. Der Verein erhebt festgesetzte Mahngebühren.
3. Der Verein behält sich im Interesse seiner Mitglieder in jedem Fall rechtliche Schritte vor.
§ 4 In - Kraft - Treten
Diese Beitragsordnung ist am Tag der Clubgründung in Kraft getreten.